Antrag auf Ersatzfreischaltung von Lizenzschlüsseln (inklusive Verpflichtungserklärung)

Ersatzfreischaltung von Lizenzschlüsseln - DE

Des Weiteren erklärt der Kunde seine Zustimmung zu den für Ersatzfreischaltungen geltenden folgenden Bedingungen:

  • EGR obliegt die Entscheidung darüber, ob der vom Kunden beschriebene Umstand eine Ersatzfreischaltung rechtfertigt. EGR bleibt es vorbehalten, die Ersatzfreischaltung ohne Begründung abzulehnen.
  • EGR behält sich vor, für die im Rahmen der Ersatzfreischaltung anfallenden Aufwände, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.
  • Mit Anforderung der Ersatzfreischaltung ist dem Kunden die Nutzung der Software mit dem Lizenzschlüssel auf dem ursprünglichen Computer nicht mehr gestattet. Mit der Ersatzfreischaltung darf die Software gemäß den für sie geltenden Lizenz- bzw. Vertragsbedingungen nur noch auf dem neuen Computer des Kunden genutzt werden.
  • Jede Nutzung der Software über das hier festgelegte bzw. vertraglich vereinbarte Maß, insbesondere eine gleichzeitige Nutzung der Software auf mehr als die vereinbarte Anzahl von Arbeitsplätzen, ist eine vertragswidrige Nutzung. Der Kunde ist verpflichtet, EGR hierüber unverzüglich zu informieren. Für den Zeitraum der vertragswidrigen Nutzung verpflichtet sich der Kunde, eine Entschädigung für diese Nutzung gemäß der Preisliste von EGR zu zahlen. Bei der Berechnung der Entschädigung wird eine vierjährige lineare Abschreibung zugrunde gelegt. Teilt der Kunde EGR die vertragswidrige Nutzung nicht mit, wird eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Preises der Nutzung entsprechend der Preisliste von EGR auf erstes Anfordern von EGR fällig.